Der Umgang mit radioaktiven Materialien bzw. die Arbeit mit
Röntgengeräten erfordert einen speziellen
Fachkundenachweis, der aus Kenntnissen der gesetzlichen
Bestimmungen beim Umgang mit radioaktiven Präparaten
(Strahlenschutzverordnung) und Röntgengeräten
(Röntgenverordnung) sowie physikalischen Grundkenntnissen
über Radioaktivität, Strahlenschutz und
Röntgenstrahlung besteht.
Die Veranstaltung dient dem Erwerb der Fachkunde
für Strahlenschutzbeauftragte an Schulen (Fachgruppe 6
gemäß Fachkunderichtlinie Strahlenschutz und
Tätigkeitsgruppe 4 gemäß Fachkunderichtlinie
Technik).
Die gesetzlichen Grundlagen erfordern für Schulen neben
einem Strahlenschutzverantwortlichen, der selbst nicht den
Fachkundenachweis besitzen muß, einen Strahlenschutzbeauftragten.
Diese Tätigkeit wird in der Regel von ein Fachlehrer für
Naturwissenschaften ausgeübt.
Der Nachweis kann durch den Besuch dieser Lehrveranstaltung und
einer erfolgreich bestandenen 120minütigen Klausur erworben
werden.
Die Veranstaltung besteht aus zwei Vorlesungsteilen. Im ersten
Teil werden die Aufgaben und physikalischen Grundlagen im
Strahlenschutz, die gesetzlichen Grundlagen,
Überwachungsvorschriften, Dosisbegriffe und Dosiseinheiten
vermittelt und Strahlenschutzberechnungen durchgeführt. Im
zweiten Teil stehen die physikalischen und biologischen Grundlagen
der Wirkung radioaktiver Materialien und Röntgenstrahlung,
Strahlenschutzsicherheit, Wirkungsweisen von
Strahlungsmeßgeräten, Aktivitäts- und
Dosisberechnungen, Verfahren zur Herstellung radioaktiver
Substanzen und Funktionsweisen von Isotopenerzeugungsanlagen im
Mittelpunkt.
Die Stoffeinheiten werden mit Übungen zu
Strahlenschutzberechnungen untersetzt.